Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 01.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011

 

 

 

20. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 636 - Photovoltaikanlage Schneckenberg - Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 263/2011 (Dez. I, Ämter 62 u.60) vom 14.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0072


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Das mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
    27.01.2011 eingeleitete Bebauungsplanverfahren soll nunmehr als vorhabenbe-
    zogenes Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB weiterbetrieben werden.

2. Der Magistrat wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag bzw. Durchfüh-
    rungsvertrag zum Vorhaben mit der Rhein-Main-Deponienachsorge GmbH
    (RMN GmbH) als Vorhabenträgerin vorzubereiten.

3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.636 (Anlagen 2, 3
    und 4, jeweils in der Fassung vom 05.09.2011) für den südlichen Bereich des
    Schneckenberges, Teilbereich des Flurstücks mit der Katasterbezeichnung Ge-
    markung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/5 sowie die dazugehörige Begründung mit Um-
    weltbericht (Anlage 5, Fassung vom 05.09.2011) werden zum Zweck der
    öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4
    Abs. 2 BauGB gebilligt.



Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.09.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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