Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0075Ausgegeben am 15.09.2011

Eing. Dat. 15.09.2011

 

 

 

 

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende – Antrag der Stadt Offenbach auf Zulassung als kommunaler Träger der Leistungen des Sozialgesetzbuches II;
Errichtung eines Eigenbetriebs als kommunales Jobcenter
Antrag Magistratsvorlage Nr. 274/11 (Dez. II, Amt 81) vom 14.09.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die in der Anlage beigefügte Satzung für den Eigenbetrieb „MainArbeit.
    Kommunales Jobcenter Offenbach“ wird verabschiedet.

2. Das Stammkapital in Höhe von 50.000 € wird im Haushalt unter
    USK 87800.93040 „Einlage Stammkapital Eigenbetrieb MainArbeit“,
    Sachkonto 11309000, Produkt 01.01.07 zur Verfügung gestellt.

3. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Nachtrag 2011.


Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat die Zulassung als kommunaler Träger des SGB II erhalten und hat ab dem 01.01.2012 die Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Gem. § 6a Abs. 5 SGB II sind zugelassene kommunale Träger verpflichtet, „besondere Einrichtungen für die Erfüllung der Aufgaben“ zu errichten. Dafür bietet sich neben der Anstalt öffentlichen Rechts die Rechtsform des Eigenbetriebs an.

 

Mit der Neufassung des SGB II wurden umfassende Unterstützungs- und Förderungsleistungen für Erwerbslose und ihre Familien zusammengefasst. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kamen weitere Leistungen für Kinder und Jugendliche hinzu, die seit 01.01.2011 von der MainArbeit zu erbringen sind. Die wirksame Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit weiteren städtischen Organisationseinheiten und ist vor allem verknüpft mit den kommunalen Leistungen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

 

Deshalb empfiehlt sich der Eigenbetrieb als geeignetere Organisationsform.

Auch aus personalrechtlicher Sicht ist der Eigenbetrieb eine zweckmäßige und bei der Stadt für die Erledigung kommunaler Aufgaben mehrfach bewährte Organisationsform.

 

Da die Einrichtung zum 01.01.2012 vollständig arbeitsfähig sein muss und die notwendigen Vorarbeiten für die organisatorische, finanzielle und personelle Struktur unverzüglich beginnen müssen, ist eine rasche Beschlussfassung zu Errichtung des Eigenbetriebs erforderlich.

 

Die Vorlage wird auf dem Weg des Nachtrages (in den Magistrat) eingebracht, da aufgrund der kurzen Übergangsfrist zum 1.1.2012 eine zügige Umsetzung erforderlich ist, die auf einem entsprechenden Gremienbeschluss basiert.

 

Eine ursprünglich bereits für die Stadtverordnetenversammlung am 18.08.2011 eingeplante  Beschlussfassung wurde kurzfristig verschoben, nachdem seitens des Hessischen Sozialministers im Verlauf der Debatte rechtliche Zweifel an der vorgesehenen Rechtsform des Eigenbetriebes angemeldet wurden. Daraufhin hat der Magistrat mit Anschreiben vom 22.08.2011 das hessische Sozialministerium um Konkretisierung der Bedenken gebeten und um Einschätzung, ob aus Sicht des Sozialministeriums im Falle der Entscheidung für einen Eigenbetrieb die Anerkennung als Optionskommune für die Stadt Offenbach gefährdet sei. Die Antwort des Ministeriums erreichte den Magistrat am 09.09.2011. Darin führt Herr Staatsminister Grüttner aus, dass das Konzept der Stadt Offenbach für den Betrieb des Jobcenters als Eigenbetrieb „bei derzeitigem Stand momentan keine Veranlassung dafür erkennen [lässt], das Ranking unter den fünf Bewerbern zu ändern.“ Nachdem seitens des Ministers die am 19. August geäußerten rechlichen Bedenken keinen Bestand mehr haben, bringt der Magistrat die Vorlage in der ursprünglichen Fassung erneut ein. 


Die Vorlage ist mit dem Referat Recht abgestimmt.

Anlage

Satzung des Eigenbetriebs „MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach“

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