Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0098/1Ausgegeben am 09.11.2011
Eing. Dat. 09.11.2011
Freie Informationen für freie Bürger in Offenbach
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 8.11.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die hessischen Kommunen sind aufgrund ihrer Satzungshoheit befugt, auf Grundlage der HGO Informationsfreiheitssatzungen für Angelegenheiten ihres jeweils eigenen Wirkungskreises zu erlassen. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es auf Bundesebene seit 2006. Dieser Initiative haben sich bereits mehrere Länder angeschlossen. Da es bisher Hessen kein vergleichbares Gesetz gibt, kann Offenbach hier dem Vorbild mehrerer anderer Kommunen wie München und Göttingen folgen und in Hessen eine Vorbildrolle einnehmen.
Zweck einer solchen Satzung sollte es sein, den freien Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises zu gewährleisten und die Zugangsvoraussetzungen für derartige Informationen verbindlich festzulegen.
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