Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0098/1Ausgegeben am 09.11.2011

Eing. Dat. 09.11.2011

 

 

 

 

 

Freie Informationen für freie Bürger in Offenbach
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 8.11.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine  Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach eingeführt werden kann.


Begründung:

 

Die hessischen Kommunen sind aufgrund ihrer Satzungshoheit befugt, auf Grundlage der HGO Informationsfreiheitssatzungen für Angelegenheiten ihres jeweils eigenen Wirkungskreises zu erlassen. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es auf Bundesebene seit 2006. Dieser Initiative haben sich bereits mehrere Länder angeschlossen. Da es bisher Hessen kein vergleichbares Gesetz gibt, kann Offenbach hier dem Vorbild mehrerer anderer Kommunen wie München und Göttingen folgen und in Hessen eine Vorbildrolle einnehmen.

 

Zweck einer solchen Satzung sollte es sein, den freien Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises zu gewährleisten und die Zugangsvoraussetzungen für derartige Informationen verbindlich festzulegen.