Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0103Ausgegeben am 17.11.2011
Eing. Dat. 10.11.2011
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2012 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/11 (Dez. I, Amt 80)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2012 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung angepasst.
Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2012 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.
Anlagen
Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2012
Waldwirtschaftsplan
Hauungsplan
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.