Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0103Ausgegeben am 17.11.2011

Eing. Dat. 10.11.2011

 

 

 

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2012 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/11 (Dez. I, Amt 80)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.


Begründung:

 

Nach § 19 (6) des Hess. Forstgesetzes sind im Rahmen der periodischen Planung 1- oder 2-jährige Wirtschaftspläne aufzustellen, die gemäß § 34 mit einem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

 

Die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die von der Stadt Offenbach am Main auf Grund der frühzeitigen internen Haushaltsplanungen nur geschätzt werden konnten, werden entsprechend der im jetzt vorgelegten Waldwirtschaftsplan aufgeführten Kostenzusammenstellung für die im Forstwirtschaftsjahr 2012 erforderlich werdenden Maßnahmen gemäß beigefügter Zusammenstellung angepasst.

 

Gemäß den Empfehlungen des Forstamtes Langen liegen die im Waldwirtschaftsplan 2012 ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabepositionen in einem angemessenen und erforderlichen Rahmen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung im Rahmen der Bewirtschaftungsziele der Stadt Offenbach.

Anlagen

Übersicht der Änderungen zum Haushaltsplan 2012

Waldwirtschaftsplan

Hauungsplan

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