Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0108Ausgegeben am 23.11.2011

Eing. Dat. 23.11.2011

 

 

 

 

 

Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 04.11.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische Bediens-
    tete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer im Stadt-
    gebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, diesen so schnell wie mög-
    lich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen
    über die entsprechende Entwicklung zu berichten.

2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen, um bei
    „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden Verkehrssicherungs-
    pflicht nachzukommen.  

3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz einge-
    schränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach Baunutzungsver-
    ordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten Bereich zu werben.

Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,

ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden kann.


Begründung:

Im gewerblichen und privaten Bereich hat die Ausstattung mit motorisierten Geräten erhebliche Ausmaße erreicht und stellt für den betroffenen Bürger oder Nachbar subjektiv eine besonders störende Lärmquelle dar. Daher soll der Magistrat Bürgerinnen und Bürger besser vor vermeidbarer Lärmbelästigung schützen.

 

Für den Betrieb von Geräten und Maschinen sind zwar die Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32.BImSchV. zu beachten. Diese gelten allerdings überwiegend für Wohn- oder Klinikgebiete und sind in den in Offenbach häufig anzutreffenden Mischgebieten nicht eindeutig anwendbar. In Wohngebieten dagegen dürfen Laubbläser nur von 09:00 -13:00 und von 15:00 bis 17:00 eingesetzt werden.

 

Die bisher bekannt gewordenen Argumente zur weiteren Verwendung der Laubbläser wie der Verweis auf technische Verbesserungen überzeugen nicht, da selbst neue und leisere Geräte wie der beim ESO u.a. im Einsatz befindliche STIHL 500 immer noch mit bis zu 100 dB(A) aufwarten.

 

Daher gilt es, den Lärm schon an der Quelle zu vermeiden und auf den Einsatz von Laubbläsern zu verzichten. Die Stadt wird so ihrer Rolle als Vorbild gerecht. Dem Einsatz von Laubbläsern im privaten Bereich soll mit entsprechenden Änderungen in Bebauungsplänen und der verstärkten Ausweisung von „reinen oder allgemeinen Wohngebieten“ Rechnung getragen werden.

 

Da die Stadt dringend Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich einfacher Tätigkeiten benötigt, sollen alle Möglichkeiten geprüft werden, bei der ESO GmbH und anderen Arbeitgebern zusätzliche sozialversicherungspflichte Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich des geförderten zweiten Arbeitsmarktes zu schaffen.

 

Einzelne Geräte sind im Bestand zu belassen, um bei „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.