Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

17. Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff
SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/11 (Dez. II, Amt 51) vom 23.11.2011,
2011-16/DS-I(A)0115


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB
    VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten
    Ausbaustufen bis 2013.

2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtun-
    gen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2010 gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2
    wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2010“ – aus 35% der Population auf-
    geführt – festgestellt.

3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
    31.12.2010 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2010“ – aus 25% der
    Population aufgeführt – festgestellt.

4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten drit-
    ten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Popula-
    tion festgestellt.

5. Für die Jahre 2013 bzw. 14 folgende werden die dem weiteren Ausbau zu Grunde
    zu legenden Versorgungsquoten für Plätze für U3 auf 45% der Population und die
    für Hortplätze auf 35% der Population festgelegt. Siehe hierzu Anlage 1.

6. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Aus-
    bau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzuse-
    hen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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