Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0119Ausgegeben am 24.11.2011

Eing. Dat. 24.11.2011

 

 

 

Schlosspark Rumpenheim – Sanierung Schlossinnenhof
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 390/11 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung des Innenhofs des Schlosses Rumpenheim auf der Grundlage
    der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit
    dem Büro Wewel, Grünberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenberechnung in Höhe von 129.000,00 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, mit den drei Eigentümergemeinschaften des
    Schlosses Rumpenheim Verträge über die anteilige Mitfinanzierung der
    Maßnahme (50% Stadt; 50% Eigentümer, jedoch max. 64.500,00 €)
    abzuschließen.

3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    58000.51010, V9050, „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen (13.01.01)“,
    SK 61650003, Produkt 13.01.01 sowie bei dem Verwahrgeldkonto
    99999.06023,  „Schlosspark Rumpenheim, Eigentümeranteil“  wie folgt bereit
    gestellt:

    Haushaltsplan 2010:         50.000,00 €
    Haushaltsplan 2011:         14.500,00 €
    Beteiligung der
    Eigentümer 50 %, max.    64.500,00 €
    Gesamt:                          129.000,00 €

4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Co-Finanzierung
    durch die drei Eigentümergemeinschaften sichergestellt ist.


Begründung:

 

Zu Punkt 1

 

Anlass:
Die Eigentümer des Ost- und des Westflügels des Rumpenheimer Schlosses hatten bereits vor längerer Zeit an Amt 80 die Bitte gerichtet, eine Sanierung der wassergebundenen Decke des Schlossinnenhofes vorzunehmen. Dabei hatten sie eine Beteiligung von 50 Prozent vorgeschlagen.

 

Die Prüfung vor Ort ergab, dass die Entwässerung der Fläche nur unzureichend funktioniert. Nach Regenfällen gibt es Pfützen und unmittelbar vor dem Hauptgebäude große aufgeweichte Flächen. Die Entwässerungsrichtung zum Haus hin entspricht nicht dem Stand der Technik.

 

Die vorhandene Tragschicht kann – laut dem geo- und abfalltechnischen Gutachten – nicht uneingeschränkt als Baugrund/Planum für eine neue Decke wiederverwendet werden. Insbesondere entspricht die Höhenabwicklung der Deck- und Tragschicht nicht der notwendigen Abwicklung für eine fachgerechte und funktionierende Oberflächenentwässerung. Allerdings können Teile des Materials wiederverwendet werden.

 

Beschreibung der Planung:

Die vorhandene wassergebundene Decke hat technische Mängel. Es ist notwendig, die vorhandene Tragschicht auszubauen sowie fach- und höhengerecht unter Berücksichtigung des geotechnischen Gutachtens Hug (2011) wieder aufzubauen. Die Entwässerung soll vom Gebäude weg zur Rasenfläche erfolgen. Am Übergang zur Rasenfläche wird die Decke von einem bodengleichen Einzeiler (Naturstein) gefasst. Es wird für die Decke ein zertifiziertes Produkt verwendet. Hinter dem Portal ist wegen der höheren Beanspruchung eine Basalt-Pflasterfläche geplant. Nach Süden erhält die wassergebundene Decke eine Stahlkante als Einfassung, so dass die Fläche klar definiert ist. Im Verlauf wird diese Flächenabgrenzung geringfügig verändert. Der vorhandene Stromanschluss des Brunnens wird von der Breiten Straße 2 zum Ostflügel des Schlosses umverlegt und zukünftig von den Eigentümern selbst unterhalten, die im Zuge der Erbpacht für die Unterhaltung des Brunnen zuständig sind.

 

Denkmalschutz

Die drei Flügel des Gebäudes sowie der Innenhof mit wassergebundener Fläche, Rasenoval und Brunnen stehen unter Denkmalschutz (Kulturdenkmal nach §2 Abs.2 Nr.1 HDSchG (Gesamtanlage)).

 

In den 1980er Jahren wurde durch die Eigentümergemeinschaften des Ost- und Westflügels der Schlossinnenhof hergerichtet. In Abstimmung mit der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde wurden damals das Rasenoval in seiner heutigen Form angelegt und der originale Brunnen wieder aufgestellt.

 

Die Abstimmung mit der oberen und unteren Denkmalbehörde ergab: Bei der anstehenden Sanierung bleibt der etwa 1 Meter breite Streifen aus Sandstein entlang der Gebäude unverändert. Ebenfalls unverändert bleiben die Form des Rasenovals und der Brunnen. Die Höhenabwicklung der Fläche wird an die Anforderung der Entwässerung angepasst

Gegen die vorliegenden Entwurfsplanung (Plan 3.1b vom 21.09.2011) gibt es keine grundsätzlichen Einwände.

 

Altlasten, Gewässerschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf die oben genannten Punkte. Eine Bodenuntersuchung vom Mai 2011 ergab keine feststellbaren Schadstoffbelastungen (Z 0 nach LAGA-Boden).

 

 

 

Natur- und Artenschutz, Baumfällungen und Eingriffe in den Gehölzbestand

Die Teilfläche südlich des Innenhofes (Flurstück 75/12) befindet sich in der Zone II des LSG „Hessische Mainauen“. Bei der Maßnahme handelt es sich ausschließlich um die Erneuerung eines bestehenden Wege- und Platzbelages, Verbotstatbestände nach LSG-VO §3 liegen damit nicht vor. Die Befestigung wird sogar in geringem Umfang (am Übergang zum Park) reduziert und in Grünfläche umgewandelt.

Von der Sanierung werden absehbar keine Gehölze und Bäume beeinträchtigt. Die Baustelleneinrichtung erfolgt ausschließlich auf befestigten Flächen (entspr. Standardabfrage Amt 33 vom Mai 2011).

 

Zu Punkt 2 – Kostenbeteiligung der Eigentümer

 

Das Bearbeitungsgebiet umfasst das städtische Flurstück 73/5 (Schlossinnenhof) und Teile des städtischen Flurstücks 75/12 (Schlossgarten).

 

In den Erbpachtverträgen mit den Eigentümern ist geregelt, dass die Erbbauberechtigten verpflichtet sind, alle Bauwerke und Anlage über und unter der Erde während der Dauer des Erbbaurechts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Insbesondere obliegt den Erbbauberechtigten die Säuberung und Unterhaltung der Zu- und Abgangsflächen in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand. Es wurde festgestellt, dass die Oberflächengestaltung und die Entwässerung des Innenhofes nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und weitere Folgeschäden drohen.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint das Anliegen der Eigentümer berechtigt, die Fläche zu sanieren und fachgerecht herzurichten, um sie dann wieder in die Unterhaltung der Erbbauberechtigten zu übergeben.

 

Die Kosten für die Sanierung tragen die Eigentümer und die Stadt zu gleichen Teilen, die Eigentümer jedoch bis zu einer maximalen Höhe von 64.500,00 € (Beschlüsse der Eigentümergemeinschaften vom 26.09.2011).

 

Der Anteil der Eigentümer wird wie folgt zur Verfügung gestellt: Nach dem Projektbeschluss, spätestens bis zum 30.11.2011 (vor Beginn der Ausschreibung) wird der veranschlagte Eigenanteil in Höhe von 64.500,00 € auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Das Geld wird der Stadt mit Baubeginn zur Verfügung gestellt.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro Wewel, Grünberg, eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 129.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen

Auszug aus der Stadtkarte

Stellungnahme – Amt für Umwelt, Energie und Mobilität

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