Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

22. Inklusive Schulen in Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 24.11.2011, 2011-16/DS-I(A)0121
Änderungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FW vom 05.12.2011,
2011-16/DS-I(A)0121/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0121/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich aktiv für die kontinuierliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Offenbacher Schulen ein.

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche räumlichen  und sächlichen Vorkehrungen an den Offenbacher Schulen getroffen werden müssen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Ausstattung für besondere Förderbedarfe anzubieten zu können.

Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen personellen Voraussetzungen  in Zusammenarbeit mit den Schulen der Grund- und Sekundarstufe und der Staatlichen Schulaufsicht zu klären und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln.

Die Fortschritte bei der Inklusion sind in den jährlichen Erziehungs- und Bildungsbericht (EBO) aufzunehmen. Es soll dort ebenfalls dargestellt werden, wie hoch die Anzahl der von Eltern gestellten Anträge zur Inklusion in Offenbach ist. Ebenso die Zahl der Ablehnung von Anträgen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0121/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich aktiv für die kontinuierliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Offenbacher Schulen ein.

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche räumlichen  und sächlichen Vorkehrungen an den Offenbacher Schulen getroffen werden müssen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Ausstattung für besondere Förderbedarfe anzubieten zu können.

Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen personellen Voraussetzungen  in Zusammenarbeit mit den Schulen der Grund- und Sekundarstufe und der Staatlichen Schulaufsicht zu klären und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten.

Der Magistrat wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Entwicklung inklusiver Schulen in Offenbach zu entwickeln und mit der Landesregierung über die Bereitstellung der zur Umsetzung notwendigen Ressourcen durch das Land zu verhandeln.

Die Fortschritte bei der Inklusion sind in den jährlichen Erziehungs- und Bildungsbericht (EBO) aufzunehmen. Es soll dort ebenfalls dargestellt werden, wie hoch die Anzahl der von Eltern gestellten Anträge zur Inklusion in Offenbach ist. Ebenso die Zahl der Ablehnung von Anträgen.

 

2011-16/DS-I(A)0121
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0121/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0121:

Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die UN-Behindertenrechtskonvention aktiv an und setzt sich für die kontinuierliche Umsetzung an Offenbacher Schulen und Kindertagesstätten ein.

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Inklusionsplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, wann welche Bildungseinrichtung in Offenbach inklusiv sein wird, wie Barrierefreiheit erreicht werden kann, wie viele Stellen für Förderpädagoginnen vorgesehen sind und wie eine angemessene Rythmisierung des Unterrichts vorgenommen werden kann.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung