Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0108/1Ausgegeben am 01.12.2011

Eing. Dat. 30.11.2011

 

 

 

 

 

 

Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach
Änderungsantrag CDU vom 30.11.2011

 


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, vor Inangriffnahme der im Ursprungsantrag genannten Maßnahmen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten ab Beschlussfassung zu berichten:

1. Ob die ESO GmbH den beschriebenen Laubbläserverzicht durch vorhandenes
    Personal abdecken kann;

2. Welche Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH
    eventuell notwenige Personalverstärkung durch geringfügig Beschäftigte, erweitert
    geringfügig Beschäftigte oder sozialversicherungspflichtige neue Mitarbeiter
    anfallen;

3. Ob die zusätzlich anfallenden Arbeiten auch an private Dienstleister vergeben
    werden können und welche Kosten hierfür entstehen;

4. Wie sich diese obengenannten Kosten je nach Alternative auf die Höhe der
    Straßenreinigungsgebühren auswirkt.

Der Bericht des Magistrates soll eine Wertung und eine Empfehlung enthalten.


Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.