Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
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2011-16/DS-I(A)0007Ausgegeben am 12.05.2011
Eing. Dat. 12.05.2011
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a. M. (ESO) – Kommunale Dienstleistungen – gemäß § 6 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Antrag Magistratsvorlage Nr. 105/11 (Dez. I, Amt 10) vom 11.05.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge
1. 6 Stadtverordnete zu Mitgliedern der Betriebskommission des Eigenbetriebs der
Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale Dienstleistungen und deren persönliche
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und jeweils eine weitere Stellvertreterin oder
Stellvertreter
sowie
2. 3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der
Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach (ESO) – Kommunale
Dienstleistungen – und deren persönliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
wählen.
Begründung:
Gemäß § 6 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission u. a. sechs Stadtverordnete und drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen an.
Die Stadtverordneten und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; die besonders erfahrenen Personen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 6 Abs. 3 EigBGes).
Mitglieder des Personalrates sind nicht zu wählen, da deren Amtszeit noch andauert.
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