Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0028Ausgegeben am 03.06.2011

Eing. Dat. 01.06.2011

 

 

 

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 01.06.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:

§1 Abs. 2 Satz 1:
Als Durchschnittssatz wird pro teil genommener Sitzung 8,- Euro festgelegt.

§ 3 Abs. 2:
Stadtverordnete und ehrenamtliche Magistratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Stadtverordnetenversammlung und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von monatlich 300,- EUR.

§ 3 Abs. 3:
Sonstige ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Kommissionen oder anderen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Sitzung.

§ 3 Abs. 4:
Darüber hinaus erhalten monatlich zusätzlich:
der Stadtverordnetenvorsteher/in                        450,- EUR
seine / ihre Stellvertreter/innen                            180,- EUR
die Fraktionsvorsitzenden                                    300,- EUR
die Ausschussvorsitzenden                                 180,- EUR
die Schriftführer/innen                                             90,- EUR
die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder                       300,- EUR


Begründung:

erfolgt mündlich

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.