Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0028Ausgegeben am 03.06.2011
Eing. Dat. 01.06.2011
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 01.06.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:
§1 Abs. 2 Satz 1:
Als Durchschnittssatz wird pro teil genommener Sitzung 8,- Euro festgelegt.
§ 3 Abs. 2:
Stadtverordnete und ehrenamtliche Magistratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Stadtverordnetenversammlung und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von monatlich 300,- EUR.
§ 3 Abs. 3:
Sonstige ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Kommissionen oder anderen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Sitzung.
§ 3 Abs. 4:
Darüber hinaus erhalten monatlich zusätzlich:
der Stadtverordnetenvorsteher/in 450,- EUR
seine / ihre Stellvertreter/innen 180,- EUR
die Fraktionsvorsitzenden 300,- EUR
die Ausschussvorsitzenden 180,- EUR
die Schriftführer/innen 90,- EUR
die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder 300,- EUR
Begründung:
erfolgt mündlich
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