Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011
24. Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 01.06.2011, 2011-16/DS-I(A)0028
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:
§1 Abs. 2 Satz 1:
Als Durchschnittssatz wird pro teil genommener Sitzung 8,- Euro festgelegt.
§ 3 Abs. 2:
Stadtverordnete und ehrenamtliche Magistratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Stadtverordnetenversammlung und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von monatlich 300,- EUR.
§ 3 Abs. 3:
Sonstige ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Kommissionen oder anderen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Sitzung.
§ 3 Abs. 4:
Darüber hinaus erhalten monatlich zusätzlich:
der Stadtverordnetenvorsteher/in 450,- EUR
seine / ihre Stellvertreter/innen 180,- EUR
die Fraktionsvorsitzenden 300,- EUR
die Ausschussvorsitzenden 180,- EUR
die Schriftführer/innen 90,- EUR
die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder 300,- EUR
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.06.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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