Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011

 

 

24. Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 01.06.2011, 2011-16/DS-I(A)0028


Beschlusslage:

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt geändert:

§1 Abs. 2 Satz 1:
Als Durchschnittssatz wird pro teil genommener Sitzung 8,- Euro festgelegt.

§ 3 Abs. 2:
Stadtverordnete und ehrenamtliche Magistratsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Stadtverordnetenversammlung und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von monatlich 300,- EUR.

§ 3 Abs. 3:
Sonstige ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Sitzungen usw. der Kommissionen oder anderen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 20,- EUR je Sitzung.

§ 3 Abs. 4:
Darüber hinaus erhalten monatlich zusätzlich:
der Stadtverordnetenvorsteher/in                              450,- EUR
seine / ihre Stellvertreter/innen                                  180,- EUR
die Fraktionsvorsitzenden                                           300,- EUR
die Ausschussvorsitzenden                                        180,- EUR
die Schriftführer/innen                                                   90,- EUR
die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder                 300,- EUR



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.06.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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