Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0035/1Ausgegeben am 09.06.2011
Eing. Dat. 09.06.2011
Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, Bürgeler Straße 60 in Offenbach um drei Klassenraummodule durch Ankauf
hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 114 f HGO in Verbindung mit § 114 g HGO, Projekt- und Vergabebeschluss
Ergänzungsantrag CDU vom 09.06.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Ursprungsantrag wird folgender Punkt hinzugefügt:
5. Die Maßnahme zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, die gemäß
Stadtverordnetenbeschluss vom 22. März 2007, I (A) 131, in der letzten Rangfolge
der zu sanierenden und erweiternden Schulen steht, wird in der Rangfolge
vorgezogen. Der Magistrat wird aufgefordert, eine entsprechend geänderte
Prioritätenliste vorzulegen. Bei den Überlegungen für die Schulerweiterung ist
auch die Variante einer Verlängerung/Anbau der bestehenden Gebäudeflügel
einzubeziehen und das Ergebnis der Prüfung der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen.
Begründung:
Der Magistrat versucht mit der Anschaffung von Pavillons die extreme Raumnot in der Rumpenheimer Ernst-Reuter-Schule übergangsweise zu mildern. Da frühestens im Jahr 2016 mit der Erweiterung begonnen werden soll, erscheint es für die Schülerinnen und Schüler der Ernst-Reuter-Schule nicht zumutbar, diese lange Zeit in Pavillons als Schulräumen verbringen zu müssen. Pavillons stellen eine übergangsweise kurzfristige Notlösung dar und sind nicht für den Betrieb von mehreren Jahren vertretbar.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher die Vorziehung der Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule beschließen und damit dem Beschluss vom 22. März 2007 korrigieren, um die notwendige Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in Pavillons auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
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