Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011
8. Saubere Luft ohne Umweltzone
Antrag FDP vom 05.05.2011, 2011-16/DS-I(A)0015
Ergänzungsantrag DIE LINKE vom 16.06.2011, 2011-16/DS-I(A)0015/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
lehnt mehrheitlich alle zu diesem TOP vorliegenden Anträge
ab:
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0015/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge weiterhin beschließen (Ergänzung nach
„… zu beteiligen“):
Der Magistrat der Stadt Offenbach nimmt alle Möglichkeiten der Einflussnahme wahr, um zu erreichen, dass die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) keinen Atomstrom vertreibt oder seinen Vertrieb unterstützt. Dazu gehören auch Maßnahmen der Einflussnahme auf sämtliche städtische Unternehmensbeteiligungen die Atomstrom vertreiben, produzieren; oder mit spaltbaren Materialeien oder deren Abfallprodukte Handel treiben.
Jegliche Unterstützung von oder Beteiligung an der Produktion oder dem Vertrieb von Atomkraft durch die EVO wird jährlich zum Jahresende aufgelistet und öffentlich bekannt gegeben.
2011-16/DS-I(A)0015
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, das Luftreinhaltekonzept der Stadt Offenbach zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung einen den aktuellen Erkenntnissen angepassten Katalog zur Schadstoffreduzierung vorzulegen und für die geplante Umweltzone sinnvolle Ersatzmaßnahmen vorzuschlagen. Dabei sind etwa Verbände und Bürger zu beteiligen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.06.2011
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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