Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0027Ausgegeben am 31.07.2012

Eing. Dat. 19.07.2012

 

 

Einschränkung und Beendigung des Einsatzes von Laubbläsern in Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2011,
2011-16/DS-I(A)0108
dazu: Magistratsvorlage Nr. 259/12 (Dez. IV) vom 18.07.2012


Die Stadtverordnetenversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. den Einsatz von motorbetriebenen, tragbaren Laubbläsern durch städtische
    Bedienstete und städtische Gesellschaften, Dienstleister oder deren Auftragnehmer
    im Stadtgebiet ab sofort schrittweise zu reduzieren mit dem Ziel, diesen so schnell
    wie möglich ganz einzustellen. Binnen Jahresfrist ist im Ausschuss Umwelt, Planen,
    Bauen über die entsprechende Entwicklung zu berichten.

2. nach Abschaffung der Laubbläser einzelne Geräte im Bestand zu belassen, um bei
    „Gefahr im Verzug“ reagieren zu können und der geltenden Verkehrssicherungs-
    pflicht nachzukommen. 

3. auf der städtischen Internetseite über die gemäß Immissions-Schutzgesetz einge-
    schränkten Einsatzzeiten von Laubbläsern in Wohngebieten (nach Baunutzungsver-
    ordnung) zu informieren und für den Verzicht auch im privaten Bereich zu werben.

Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,

ob, wie und zu welchen Kosten eine im Zuge des Laubbläserverzichts bei der ESO GmbH u. U. nötige Personalverstärkung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden kann.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Aufgrund des o.g. Beschlusses wurde in der SOH-Unternehmensgruppe der Einsatz von Laubbläsern schrittweise reduziert. Über die damit gemachten Erfahrungen und die zu erwartenden Kosten, die bei einem teilweisen oder vollständigen Verzicht anfallen sowie die Möglichkeiten des Einsatzes von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zur Kompensation wurde in der SOH-Unternehmensgruppe der beiliegende Bericht erstellt.

 

Für die Planungen der bevorstehenden Laubzeit ist eine zeitnahe Entscheidung über die weitere Verfahrensweise notwendig. Eine entsprechende Entscheidungs-grundlage soll der Bericht liefern.

Anlage

Auswirkungen der Einschränkungen und Beendigung des Einsatzes von Blasgeräten in Offenbach für die SOH-Unternehmensgruppe