Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0130Ausgegeben am 10.01.2012

Eing. Dat. 22.12.2011

 

 

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) / Sport und Freizeit GmbH Offenbach (SFO)  
hier: Projektbudget - Freigabe von 2 Mio. € aus den bereits gebildeten Rücklagen der Stadt Offenbach am Main für das Spada-Bank-Hessen-Stadion
Antrag Magistratsvorlage Nr. 423/11 (Dez. III, Amt 20) vom 21.12.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Für die Bodensanierung und die Überwachung des Bodenmanagements der Liegenschaft Stadion sowie durch genehmigungsrechtliche Auflagen, die das Stadionumfeld außerhalb des ursprünglichen Leistungsbereiches betreffen und nicht vom im Jahr 2009 beschlossenen Budget für das Stadion umfasst sind, werden zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 2 Mio. € netto benötigt (siehe Auslage).

2.
Die entsprechenden Mittel von bis zu 2 Mio. € netto stehen bei der in 2009 von der Stadt Offenbach gebildeten Rücklage „Stadion Bieberer Berg“ aus den Mitteln des Landesausgleichstocks zur Verfügung.

3.
Die finanztechnische Abwicklung, d.h. die Auszahlung der Mittel nach jeweils erbrachter und nachgewiesener Leistung durch die SBB, erfolgt in Abstimmung zwischen der Geschäftsführung der SBB und der Kämmerei der Stadt Offenbach.


Begründung:

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009 (DS I (B) 130) wurde dem Konzept hinsichtlich Neubauplanung, Finanzierung und Betrieb des Stadions am Bieberer Berg zugestimmt. Auf der Basis dieses Beschlusses soll das Stadion mit einer Baukostensumme von rd. 25 Mio. € netto gebaut werden. Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt Offenbach darüber hinaus keine weiteren Investitions- und Erschließungskosten übernimmt.

 

Das durch die Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009 beschlossene Budget von rund 25 Mio. € netto hinsichtlich Neubauplanung, Finanzierung und Betrieb des Stadions mit den darin enthaltenen Maßnahmen Rückbau Bestand, Baukosten Stadion, Außenanlage Stadion, Infrastruktur auf dem Stadiongelände und sämtlichen Baunebenkosten ist auskömmlich.

 

In dem im Jahr 2009 beschlossenen Projektbudget sind nicht enthalten: Bodensanierung und Überwachung Bodenmanagement, Außenanlage bis zur Bieberer Straße (Stadionvorplatz), Fußgängersicherung Y-Tangente B 448, erhöhte Anforderungen zur Sicherheit im Leonhard-Eißnert-Park. Diese zusätzlichen Aufgaben erfordern ein Budget von bis zu 2 Mio. € netto und werden zum Teil für Flächen erbracht, die nicht im Eigentum der Enkelgesellschaft der SOH GmbH, der SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg GmbH Offenbach, stehen, im Zuge des Stadionsbaus jedoch mit bearbeitet werden bzw. deren Maßnahmen aus genehmigungsrechtlichen Auflagen der Stadt Offenbach für das Stadionumfeld resultieren (siehe Auslage).

 

Das Land Hessen hat der Stadt Offenbach mit Übergabe von Mitteln aus dem Landesausgleichstock in Höhe von 20 Mio. € mitgeteilt, dass bis zu 12 Mio. € für das Stadion eingesetzt werden können. Zum Jahresabschluss 2009 der Stadt Offenbach wurde die Zuführung in Höhe von 12 Mio. € in die Rücklage Stadion Bieberer Berg gebucht. Ein Anteil von 10 Mio. € der Mittel aus dem Landesausgleichstock wurde für die bereits durchgeführten Bauleistungen am Stadion erbracht. Der restliche Anteil von bis zu 2 Mio. € soll für die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Stadionumfeld verwendet werden. Den Jahresabschluss 2009 hat der Magistrat in der Sitzung am 21.04.2010 zu Kenntnis genommen und festgestellt.

 

Ergänzend wird auf den Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0097 „Stadion Vorplatz, öffentlicher Bereich“ vom 10.11.2011 verwiesen.

 

Die Aufsichtsratsgremien der SFO und der SBB - als Tochter- und Enkelgesellschaft der SOH GmbH - haben in ihren jeweiligen Sitzungen am 17.11.2011 eine entsprechende Beschlussempfehlung ausgesprochen. Der Aufsichtsrat der SOH hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 ebenfalls die Beschlussfassung empfohlen.

  

Gemäß § 17 Abs. 3 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der SOH bedürfen die oben genannten Entscheidungen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung und damit des Magistrates.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 9 i.V.m. § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die im Rahmen der Beschlussfassungen im Aufsichtsrat der SBB und der SOH vorgetragene Präsentation liegt im Sekretariat der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.