Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012

 

 

14.  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 636 - Photovoltaikanlage Schneckenberg -
1. Prüfung und Abwägung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung mit Umweltbericht

Antrag Magistratsvorlage Nr. 005/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 11.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0136


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Prüfung und Abwägung abgegebener Stellungnahmen
1.1. Die Forderungen der Energieversorgung Offenbach AG werden, wie auf der Seite 1     
       der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.2. Die Hinweise des Kreisausschusses des Hochtaunuskreises und des Regionalver-
       bandes Frankfurt Rhein-Main werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes
       beachtet.
1.3. Die Anregungen des Regierungspräsidiums Darmstadt werden, wie auf den Seiten
       5 bis 9 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.4. Die Hinweise des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) werden bei der
       Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
    Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Rhein-Main-
    Deponienachsorge GmbH (RMN GmbH) über die Vorbereitung und Durchführung
    des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 636 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 636 für den südlichen Bereich des
    Schneckenberges, Teilbereich des Flurstücks mit der Katasterbezeichnung Gemar-
    kung Bürgel, Flur 15, Nr. 2/5 (Anlage 4 in der Fassung vom 02.01.2012 mit dem Vor-
    haben- und Erschließungsplan als Bestandteil und Anlage 5 in der Fassung vom
    14.12.2011) werden gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als
    Satzung beschlossen.

4. Begründung
    Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen
    Bebauungsplan beigefügt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.01.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.