Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012

 

 

 

16. Klinikum Offenbach GmbH
hier: Änderungsbeschluss zum Logistikzentrum Bieber-Waldhof - Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 010/12 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH, Amt 20) vom 11.01.2012, 2011-16/DS-I(A)0138


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung DS I (A) Nr.833 vom 12.05.2005, DS I (B) Nr.10 vom 06.07.2006, DS I (B) Nr.129 vom 02.07.2009 und DS I (B) Nr.163 vom 06.05.2010 werden nach den folgenden Maßgaben abgeändert:

1. Das Logistikzentrum in Bieber-Waldhof wird nicht errichtet.

2. Es erfolgt weder ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der Rhein-Main-
    Versorgungszentrum GmbH, noch eine Namensänderung der Gesellschaft.

3. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgt nicht.

4. Die Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, dafür Sorge
    zu tragen, dass sämtliche Vorverträge und Verträge der Klinikum Offenbach
    GmbH und ihrer Tochtergesellschaften, die mit der Gesundheitszentrum Wetterau
    gGmbH, den Dr. Horst Schmidt Kliniken und dem Klinikum Höchst in
    Zusammenhang mit der Errichtung des Logistikzentrums abgeschlossen wurden,
    einvernehmlich aufgehoben bzw. gekündigt werden.

5. Die Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH wird beauftragt, die zwischen
    der Klinikum Offenbach GmbH und der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH
    geschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzuheben, sofern
    sichergestellt ist, dass die dort festgelegte Vertragsstrafe nicht geltend gemacht
    wird.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.01.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung