Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0139Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 014/12 (Dez. III, Amt 20) vom 11.01.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO  eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 1.850.000,-- EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.


Begründung:

 

Der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH wurde am 18.12.2007 die Konzession für den Stadtverkehr Offenbach bis zum 12.12.2015 erteilt. Für Februar 2012 ist der Erwerb von 9 Niederflur-Linienbussen der Marke MAN (6. Tranche), Kosten: 1.866.789,-- €, vorgesehen.

 

Zur Finanzierung  des Erwerbes der neuen Busse benötigt die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH einen  kommunalverbürgten Kredit in Höhe  von 1.850.000,00 €. Die Kreditaufnahme erfolgt bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen. Es handelt sich um einen Ratenkredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, die Hälfte des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.

 

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