Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0141Ausgegeben am 12.01.2012
Eing. Dat. 12.01.2012
Taxentarif über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Offenbach/Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 018/12 (Dez. IV, Amt 32) vom 11.01.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr von Taxen
vom 1.07.2008 wird aufgehoben.
2. Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen (Taxen-
tarif) im Stadtgebiet Offenbach/Main gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungs-
gesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen Verordnung über die
Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 wird erlassen (Anlage 1).
Begründung:
Die derzeit gültige Verordnung über die Beförderungsentgelte (Taxentarif) ist seit dem 01.07.2008 in Kraft.
Im Herbst 2011 beantragte die Taxi Union Offenbach e.V. eine Änderung des Taxentarifs. Sie begründet den Antrag zum einem mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen sowie einer erheblichen Steigerung der allgemeinen Fixkosten, wie z.B. Beiträge für die Kfz-Versicherungen, Personal- und Werkstattkosten.
Mit der Anhebung des Tarifs wird der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung getragen. Die zu der Tarifordnung anzuhörenden Institutionen (IHK, Fachverbände und Regierungspräsidium) haben gegen die Anhebung des Taxentarifs keine Bedenken geäußert. Die Änderung hat keine finanzielle Auswirkung für die Stadt Offenbach/Main.
Die Tarife bewegen sich im Vergleich zu anderen hessischen Städten und Gemeinden im Mittel.
Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen
Anlage 2: Gegenüberstellung der alten und neuen Taxentarife
Anlage 3: Vergleich mit anderen hessischen Städten
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