Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. Januar 2012

 

 

25. Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maßnahmen
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 416/11 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2011,
2011-16/DS-I(A)0147


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Umsetzung der Radverkehrswegweisung mit begleitenden baulichen Maß-
    nahmen, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement und vom Inge-
    nieurbüro Cooperative Infrastruktur und Umwelt erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 307.000,00 € ein-
    schließlich Planungskosten, wird vorbehaltlich der Resteübertragung zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto USK
    63000.96470 „Radverkehrskonzept, 36470 (12.01.01)“, SK 09520000, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2011 und früher:                   225.539,80 €
    Haushaltsplan 2012:                                         81.460,20 €
    Gesamt:                                                            307.000,00 €


3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Fördermittel nach GVFG-Komp.:                           167.300,00 €
    Fördermittel nach §33 FAG:                                     17.800,00 €
    Kreditmarktmittel:                                                      121.900,00 €
    Gesamt:                                                                      307.000,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    14.442,86 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften
    Folgekosten sind,  erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 2.508,86 €/pa.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-
    migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.01.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung