Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 22.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0133/2Ausgegeben am 26.01.2012

Eing. Dat. 26.01.2012

 

 

 

Grundsatzbeschluss Wertsicherungsklausel
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 26.01.2012


Der Antrag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Ausarbeitung der Verträge, welche eine Kaufoption in der Dauer von einem Jahr oder mehr beinhalten, eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden kann, welche den Kaufpreis entsprechend der wirksam gewordenen Inflation zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Ausübung der Kaufoption anheben würde, wobei eine Basis-Inflation von 3% unbeachtet bleiben könnte. Desweiteren ist zu prüfen und zu berichten, ob von einem grundsätzlichen Vorgehen in begründeten Einzelfällen abgewichen werden könnte.


Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

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