Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012

 

 

11. Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 02.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0177


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, das städtische Konzept zur Öffnung von
    Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr Zug um Zug umzusetzen.

2. Zur Finanzierung der geschätzten Gesamtkosten von 226.000 € sind die üblichen
    Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.







Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.05.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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