Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012

 

 

17. Bebauungsplan Nr. 627 - Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße -
1. Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Errichtung einer Grundschule
    und einer Kindertagesstätte
2. Änderung des städtebaulichen Konzeptes
3. Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 111/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 18.04.2012, 2011-16/DS-I(A)0182


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung des Neubaus einer Grundschule und einer
    Kindertagesstätte auf dem Gelände des ehem. MAN-Roland-Werks 1 in der
    Christian-Pleß-Straße wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem städtebaulichen Konzept zur Umstrukturierung des ehem. MAN-Roland-
    Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße ohne Schulstandort wird zugestimmt. Der
    Magistrat wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
    Nr. 627 auf Grundlage des neuen Konzeptes fortzusetzen.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 627 (Anlagen 3 und 4) für das Gebiet des
    ehemaligen MAN-Roland-Werks 1 zwischen Christian-Pleß-Straße,
    Senefelderstraße und Gustav-Adolf-Straße, die dazugehörige Begründung
    (Anlage 5) sowie die Vorprüfung des Einzelfalls und die Allgemeine Vorprüfung
    gemäß UVPG (Anlage 6), jeweils in der Fassung vom 04.04.2012, werden zum
    Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
    gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

(Nachrichtlich:  Die Abstimmung bezieht sich nur auf die Ziffern 2. und 3., da Ziffer 1. nur zur Kenntnis zu nehmen ist.)

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.05.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung