Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0183Ausgegeben am 19.04.2012
Eing. Dat. 19.04.2012
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 116/12 (Dez. III, Amt 20) vom 18.04.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Gesellschaft Klinikum Offenbach GmbH mit einem Betrag von 37.000.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Begründung:
Die zu übernehmende Bürgschaft bezieht sich auf die Erhöhung des am 14.04.2010 bereits verbürgten Rahmenkredits Nr. 800 061 749 bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen von 22 Mio. €. Dieser soll auf 37 Mio. € erhöht werden. Gleichzeitig wird der auf Bürgschaft vom 29.12.2005 beruhende Kreditrahmen von 15 Mio. € bei der Commerzbank AG gekündigt und die Stadt Offenbach aus dieser Bürgschaft entlassen. Die Helaba Landesbank reicht ebenso die Bürgschaftsurkunde über 22 Mio. € an uns zurück.
Die hier zu genehmigende Bürgschaft führt nicht zu einer Erhöhung der zugunsten der Klinikum Offenbach GmbH zu leistenden Bürgschaften. Die Erhöhung des Rahmenkredites bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und die Ablösung des Rahmenkredites bei der Commerzbank AG erfolgt zur Realisierung von besseren Darlehenskonditionen.
Die Klinikum Offenbach GmbH erklärt sich bereit für die Übernahme der Bürgschaft die Hälfte des erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.
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