Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Mai 2012

 

 

19. Investitionskostenzuschuss für den behindertengerechten Umbau des Clubheims des Gehörlosen-Ortsbundes für Stadt und Kreis Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 117/12 (Dez. III, Amt 50) vom 18.04.2012,
2011-16/DS-I(A)0184


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Gehörlosen-Ortsbund Stadt und Kreis Offenbach wird zur Sanierung ihrer
    Räumlichkeiten, besonders einer an die Behinderung angepassten Elektrik, ein
    Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.085,00 € gewährt.

2. Die Haushaltsmittel sind im Finanzhaushalt auf dem Untersachkonto
    47100.98700, Sachkonto 035800000, eingeplant.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.05.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

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