Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0186Ausgegeben am 15.05.2012
Eing. Dat. 03.05.2012
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag REP vom 03.05.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. § 1, Absatz (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden
Wortlaut:
„Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen Ersten
Beigeordneten, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und sechs
ehrenamtlichen Beigeordneten.“
2. Die Änderung tritt am 07. September 2012 in Kraft.
Begründung:
Nachdem sich die Koalitionsfraktionen in langen und mühsamen Verhandlungsrunden auf einen dreiköpfigen hauptamtlichen Magistrat einigen konnten und die zukünftige personelle Zusammensetzung per Wahl am 03. Mai 2012 vollzogen wurde, gibt die beantragte Änderung der Hauptsatzung faktisch den derzeitigen, sowie den Status quo für die nächsten Jahre wieder.
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