Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0188Ausgegeben am 23.05.2012
Eing. Dat. 21.05.2012
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge (Flughafen Frankfurt am Main)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 148/12 (Dez. I/IV, Amt 30/Amt 69) vom 16.05.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen
der Festlegung der Flugrouten durch die 36. Verordnung zur Änderung der 212.
Durchführungsverordnung der LuftVO.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 6.000,00 € stehen unter der
Haushaltsstelle 02300.65530 (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main
Flughafen) im Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre zur Verfügung.
Begründung:
Die 36. Verordnung zur Änderung der 212. Durchführungsverordnung der LuftVO enthält die Festlegung der Flugrouten für den ausgebauten Flughafen Frankfurt, also unter Berücksichtigung der neuen Landebahn Nordwest. Eine Klage gegen diese Verordnung kann bis zum 13. Juli 2012 erhoben werden.
Am 08. März 2012 hat die Stadt Offenbach am Main durch ihren Prozessbevollmächtigten Dr. Geulen (vorsorglich) beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel Feststellungsklage mit oben genanntem Inhalt eingereicht. Nach Beratung durch Herrn Dr. Geulen erschien es ratsam, die Klage bereits frühzeitig und zu einem Zeitpunkt einzulegen, zu dem die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungs-beschluss noch in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Damit konnte die Stadt Offenbach ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass sie sich umfassend gegen die Nachtflüge und die Flugrouten zur Wehr setzt.
Anlage
Klageschrift
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