Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0200Ausgegeben am 08.06.2012

Eing. Dat. 06.06.2012

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 174/12 (Dez. III, Amt 20) vom 06.06.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 900.000,00 EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.


Begründung:

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH führt im Jahr 2012 die Anschaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur für ihre Busse durch.

 

Zu diesem Zweck beabsichtigen die Offenbacher Verkehrsbetriebe 900.000,00 € als Darlehen bei der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen aufzunehmen.

Bei dem aufzunehmenden Darlehen handelt es sich um ein Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

 

Die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, einen Teil  des aufgrund einer solchen Kommunalbürgschaft erzielten Zinsgewinns in Form einer Bürgschaftsgebühr  von 0,5 % an die Stadt Offenbach weiterzugeben.

 

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