Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. August 2012

 

TOP 18

 

Parkgebühren via Handy bezahlen
Antrag FDP vom 01.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0220
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 23.08.2012,
2011-16/DS-I(A)0220/1


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0220/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach möglich wäre. Darzustellen sind ebenso die finanziellen Auswirkungen, insbesondere eventuelle Investitionskosten und laufende Kosten des Systems. Weiterhin sind mögliche finanzielle Einbußen der Stadt durch an den Betreiber abzuführende Anteile an den Einnahmen für den Fall darzustellen, dass 30 bzw. 60% der Parkvorgänge auf städtischen Flächen über das System abgewickelt werden.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:


2011-16/DS-I(A)0220/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach möglich wäre. Darzustellen sind ebenso die finanziellen Auswirkungen, insbesondere eventuelle Investitionskosten und laufende Kosten des Systems. Weiterhin sind mögliche finanzielle Einbußen der Stadt durch an den Betreiber abzuführende Anteile an den Einnahmen für den Fall darzustellen, dass 30 bzw. 60% der Parkvorgänge auf städtischen Flächen über das System abgewickelt werden.

2011-16/DS-I(A)0220
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0220/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0220

 

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie und bis wann die Einführung der Bezahlmöglichkeit von Parkgebühren via Handy (zusätzliche Möglichkeit zum Parkautomat in Form eines anmeldelosen Systems) in Offenbach möglich ist.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung