Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0219/1Ausgegeben am 21.08.2012

Eing. Dat. 21.08.2012

 

 

 

 

 

 

Masterplan als Stadtentwicklungsstudie „Offenbach 2030“
Änderungsantrag CDU und FDP vom 21.08.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bürgerschaft sowie von Vereinen, Institutionen und Verbänden einen Masterplan für die Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zur Steuerung des Projekts wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion des Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure in der Innenstadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, …) gebildet. Darüber hinaus sind Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen.

Der Masterplan soll verbindliche Ziele enthalten und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“ sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.

Der Masterplan soll dem Prinzip einer nachhaltigen Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz / erneuerbare Energien, Berücksichtigung Stadtklima) folgen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  - Analysierung und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B.
    Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne
    der gewachsenen Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw.
    Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;
  - Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;
  - Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;
  - Besondere Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadtquartiere, gewerbliche Flächen,
    Einzelhandel;
  - Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinder-
    te) und altengerechte Gestaltung;
  - Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).


Begründung:

 

Ziel der Erarbeitung eines Masterplans soll es sein, bestehende Konzepte der Stadtentwicklung zu überprüfen (z.B. auch für derzeit in (Um-)Planung befindliche Bau- und Gewerbegebiete wie Clariant oder Kaiserlei) und unter eine große Überschrift zu stellen.

 

Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Prozesses ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktionen, dass neben der Entwicklung von Visionen auch daraus abgeleitete Projekte definiert werden, damit die Planungen nicht im Unverbindlichen verharren.

 

Die aktuelle Kritik der IHK an einer gewissen Konzeptlosigkeit bei der Stadtentwicklung, sowie die Diskussionen um das Verkehrskonzept im Zuge der Marktplatzentwicklung zeigen, dass ein in sich geschlossenes Konzept weitgehend fehlt und die Projekte oftmals unkoordiniert nebeneinander stehen.

 

Aus Sicht der Antragsteller müssen die Planungen zur den Innenstadtplätzen, das Verkehrskonzept und die Aktionen der „Aktiven Innenstadt“ zu einem Gesamtplan verbunden werden mit dem Ziel, die Innenstadt als regionalen Einzelhandelsstandort zu stärken und damit die Lebens- und Wohnqualität für die Bürger zu verbessern. Darüber hinaus müssen die Gebiete, die sich derzeit in der Entwicklung befinden in ein Gesamtkonzept einbezogen werden.

 

Diese Auffassung teilt im Wesentlichen auch der Magistrat der Stadt Offenbach, der in seiner Vorlage aufgrund einer FDP-Anfrage vom 07.12.2011 schreibt, dass er die Erarbeitung einer städtebaulichen Vision etwa für das Jahr 2030 ausdrücklich begrüßen würde. Zur Finanzierung weisen die antragstellenden Fraktionen auf den Masterplan der Stadt Köln hin. Dort wurde dieser Prozess von der dortigen IHK mitgestaltet und mitfinanziert.