Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0219/2Ausgegeben am 23.08.2012

Eing. Dat. 23.08.2012

 

 

 

 

 

 

 

Masterplan als Stadtentwicklungsstudie „Offenbach 2030“
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 22.08.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bewohner/innen, der Vereine, den Institutionen und Verbänden, einen Masterplan für die Entwicklung des gesamten Stadtgebiets zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die Entwicklung des Kerngebiets der „Aktiven Innenstadt“ gelegt werden.

Zur Steuerung der Planerstellung wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure der (Innen-) Stadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, Mietervereinigungen, Bewohner/innen, Lokale Agenda 21, Bürgerinitiativen…) gebildet. Darüber hinaus sind regelmäßig Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen, die den Prozess maßgeblich von Anfang bis Ende begleiten. Die Informationen hierzu sind mehrsprachig und flächendeckend zu gestalten.

Der Masterplan soll mit einem verbindlichen Zielsystem arbeiten, welches konkrete Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Ziele definiert. Zudem ist als Oberziel ein Leitbild zu formulieren, das den Rahmen für die Entwicklung stellt. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“,sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.

Der Masterplan soll nach dem Prinzip einer strategischen nachhaltigen Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz / erneuerbare Energien, Berücksichtigung Stadtklima) folgen. Die inhaltliche Vorgehensweise folgt dem Prinzip des perspektivischen Inkrementalismus und arbeitet gesamtstrategisch-projektbezogen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  - Analysierung und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. 
    Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne 
    der gewachsenen Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. 
    Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;
  - Herstellung, Erhaltung und Sicherung öffentlicher Freiräume;
  - Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;
  - Besondere Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadtquartiere, gewerbliche Flächen, 
    Einzelhandel, Zwischennutzungen;
  - Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinder-
    te), altengerechte Gestaltung sowie günstiger und menschenwürdiger Wohnraum in
    allen Stadtteilen
  - Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie)
  - Konzepte zur Entwicklung weiterer Mehrgenerationenhäuser, kreativer Wohnraum und
    spezielle Angebote für Auszubildende und Studierende


Begründung:

 

Der Masterplan als bewährtes informelles Planungsinstrument kann längerfristige Ziele formulieren. Es wird deutlich, was die Stadt Offenbach bis 2030 erreichen will und in welche Stationen sich der Weg bis dahin gliedert.

 

Weil dies eine weitreichende Form der Planung ist, gilt es ein Augenmerk auf die Vorgehensweise zu legen.

 

Wir als Antragstellende Fraktion wollen einen breiten Gestaltungsprozess verschiedener Akteur/innen aus dem der endgültige Plan hervorgehen soll. Diese sollen nach dem Prinzip der Governance stetig einbezogen werden und die Entwicklung ihrer Stadt mitgestalten. Deshalb ist wert darauf gelegt worden, eine breite Beteiligung zu ermöglichen, die wie auch sonst in Offenbacher Verfahren, über die Information hinausgeht.

 

Kritisch sehen wir jedoch das Vorgehen nach dem Kölner Modell. Ein stark unternehmensfinanzierter Masterplan berücksichtigt erfahrungsgemäß besonders die Interessen der finanzierenden Lobby und birgt die Gefahr, Stadt aus einer Perspektive gestalten zu wollen. Deshalb muss die Stadt Offenbach sich in diesem Punkt weitestgehend unabhängig machen und die Erstellung des Masterplans als eine der Kernaufgaben des Amts 60 betrachten.