Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0242Ausgegeben am 06.09.2012

Eing. Dat. 06.09.2012

 

 

 

 

 

Bebauungsplan 618 C/2 - 2. Änderung des Bebauungsplanes  618 A „Waldheim Süd; südlicher Teil“

1.    Aufstellungsbeschluss

2.    Billigungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 311/12 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 05.09.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Aufstellungsbeschluss

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 618 C/2.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:

·         von den südlichen Grenzen der Flurstücke 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 98/1 und 98/2

 

im Osten:

·         von der Ostseite der Kastanienstraße

 

im Süden:

·         von der Eichenallee

 

im Westen:

·         von der Eichenallee und der Grünfläche ‘Im Grünen Grund‘.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, folgende Flurstücke:

87/1, 87/2, 88/1, 88/2, 88/3, 89 (Am Waldrand), 90, 91 (Lupinenweg), 92/1, 92/2, 92/4, 92/5, 93, 94, 95 (Ginsterweg), 96, 121/1, 121/2 teilweise (Kastanienstraße) sowie 121/3.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/2 erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

 

2.    Billigungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/2 (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 27.08.2012, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 618 C/2 wird das Verfahren zur 2. Änderung des seit 09.08.2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes 618 A "Waldheim Süd, südlicher Teil" der Stadt Offenbach eingeleitet. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes 618 A mit der Bezeichnung 618 C/1 ist seit 29.05.2012 rechtskräftig.

 

Die geplanten Änderungen beziehen sich auf den südöstlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 618 A. Die nicht erfassten räumlichen Teile des Bebauungsplanes 618 A bleiben weiterhin gültig. Im Änderungsbereich wird dieser durch den aufzustellenden Bebauungsplan 618 C/2 ersetzt.

 

Der Bauträger, der die Grundstücke bebauen möchte, will hauptsächlich Doppelhäuser errichten. Da der derzeit geltende Bebauungsplan 618 A dort neben Geschoßwohnungsbau überwiegend Hausgruppen (Reihenhäuser) festsetzt, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im nördlichsten Baufenster des Änderungsbereiches sind wie bisher Hausgruppen möglich.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 C/2 erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13 BauGB, da die Planungsziele des bestehenden Bebauungsplanes 618 A hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen beibehalten und somit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die weiteren Voraussetzungen liegen vor, weil

 

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB keine Vorhaben vorbereitet oder begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, und

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bzw. Schutzgebiete bestehen.

 

Der vorliegende Umweltbericht zum Bebauungsplan 618 A wird übernommen und, soweit erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 618 C/2 im Rahmen der Aufstellung angepasst.

 

Von der Möglichkeit, im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abzusehen, wird Gebrauch gemacht. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes 618 C/2 mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

 

1)    Übersichtsplan mit Geltungsbereich

2)    Bebauungsplanentwurf/ Planzeichnung

3)    Bebauungsplanentwurf/ Textliche Festsetzungen

4)    Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten zur Einsichtnahme aus:
1) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: Nov. 2009)
2) Schalltechnische Untersuchung (Stand: Jan. 2010)

 

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