Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0245Ausgegeben am 25.09.2012

Eing. Dat. 20.09.2012

 

 

 

Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/12 (Dez. II, Amt 51) vom 19.09.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

 

auf Vorschlag des Stadtjugendringes Offenbach als anerkannten Jugendverband

 

Frau Natascha Friedrich

 

als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss wählen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.1993, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2004 wurde die Satzung für das Jugendamt der Stadt Offenbach am Main erlassen. Gemäß § 2 Ziffer 1c der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder drei Frauen oder Männer an, die auf Vorschlag der Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind von der Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 Abs. 4 Satz 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) gewählt werden. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

In ihrer Sitzung am 16.06.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Stadtjugendringes Offenbach Herrn Steffen Basta als stimmberechtigtes Mitglied und Herrn Jürgen Ott als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Herr Steffen Basta hat nun seine Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Der Stadtjugendring Offenbach schlägt als seine Nachfolgerin Frau Natascha Friedrich vor. Die vorgeschlagene Nachfolgerin erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB), in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Gebiet des örtlichen Trägers Aufgaben der Jugendhilfe wahr nimmt. Stellvertretendes Mitglied bleibt Herr Jürgen Ott.

 

Weitere Vorschläge zur Nachbesetzung liegen dem Magistrat nicht vor.

 

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