Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0247Ausgegeben am 25.09.2012

Eing. Dat. 24.09.2012

 

 

 

 

 

 

Zukünftige Nutzung des Altbaus Klinikum Offenbach

Antrag CDU vom 24.09.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob anstatt des geplanten Abrisses des Altbaus Klinikum Offenbach eine künftige Nutzung als Studentenwohnheim realisierbar ist. Hierbei ist zu untersuchen, ob es Investoren gibt, die den Altbau des Klinikums zu diesem Zweck erwerben möchten, wie eine vermögensrechtliche Trennung vom übrigen Vermögen des Klinikums vorgenommen werden kann, ob Brandschutzauflagen erfüllt und der Erhalt des Altbaus in die bestehenden Planungen eingearbeitet werden kann. 

 

 

Begründung:

 

Der derzeitige Leerstand des Altbaus Klinikum Offenbach ist unbefriedigend. Seit über zwei Jahren wird dieses Gebäude nicht mehr genutzt und führt langfristig zu einem Verfall. Die notwendigen Mittel für den Abriss von errechneten 9 Mio. Euro stehen dem hochdefizitären Klinikum auf lange Zeit nicht zur Verfügung. Eine Bauruine passt aber nicht in die unmittelbare Nähe zu einem hochmodernen Klinikum mit medizinischen Spitzenleistungen.

 

Die Stadt Offenbach führt derzeit ein Markterkundungsverfahren zum Klinikum durch, und der Altbau könnte sich hierbei als nachteilig erweisen. Es erscheint daher sinnvoll, schon jetzt Alternativen zu entwickeln für den Fall, dass Lösungen ohne den Abriss des Altbaus notwendig werden. Der Magistrat möge daher prüfen, ob sich das Gebäude als Standort für ein Studentenwohnheim eignet und ob es hierfür Investoren gibt.

 

Zu prüfen ist hierbei auch, ob für den Altbau die Brandschutzauflagen für eine Nutzung als Studentenwohnheim erfüllt werden können und ob der Erhalt dieses Gebäudes mit den Planungen für die künftige Nutzung des gesamten Areals in Einklang zu bringen ist. Insbesondere die vorgesehene Errichtung der Tommy-Hall ist in diese Überprüfung mit einzubeziehen. Es soll in der Überprüfung auch dargestellt werden, ob eine vermögensrechtliche Trennung des Altbaus vom übrigen Vermögen des Klinikums analog der Regelung beim Verkauf der ehemaligen Kita des Klinikums möglich ist.

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