Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0248/1Ausgegeben am 09.10.2012
Eing. Dat. 08.10.2012
Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach
Ergänzungsantrag Piraten vom 08.10.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der ursprüngliche Antrag wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
5. Innerhalb des rechtlich zulässigen Spielraumes eine Satzung zum Schutz gegen
Lärm zu verfassen mit dem Ziel, den Einsatz von Laubbläsern mit
Verbrennungsmotor im privaten Bereich ebenfalls zu unterbinden und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Lärmschutz steigert die Lebensqualität. Durch die hohen Anforderungen und Belastungen der heutigen Arbeitswelt wird eine Ruhe und Entspannung bietende Wohnumgebung immer wichtiger. Umgebungslärm mindert den Erholungswert und wird heute nicht nur als störend empfunden, sondern als Ursache unterschiedlicher Erkrankungen angesehen. Es ist dabei unabhängig, ob der Lärm von städtischen Bediensteten oder von privaten Firmen verursacht wird.