Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0248/1Ausgegeben am 09.10.2012

Eing. Dat. 08.10.2012

 

 

 

 

 

Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach
Ergänzungsantrag Piraten vom 08.10.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der ursprüngliche Antrag wird um einen weiteren Punkt ergänzt:

5.  Innerhalb des rechtlich zulässigen Spielraumes eine Satzung zum Schutz gegen
     Lärm zu verfassen mit dem Ziel, den Einsatz von Laubbläsern mit
     Verbrennungsmotor im privaten Bereich ebenfalls zu unterbinden und der
     Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Begründung:

Lärmschutz steigert die Lebensqualität. Durch die hohen Anforderungen und Belastungen der heutigen Arbeitswelt wird eine Ruhe und Entspannung bietende Wohnumgebung immer wichtiger. Umgebungslärm mindert den Erholungswert und wird heute nicht nur als störend empfunden, sondern als Ursache unterschiedlicher Erkrankungen angesehen. Es ist dabei unabhängig, ob der Lärm von städtischen Bediensteten oder von privaten Firmen verursacht wird.

 

In Hessen hat z.B. bereits die Gemeinde Schwalmstadt eine entsprechende Satzung verabschiedet, in der unter anderem auch der Einsatz von Laubbläsern eingeschränkt wird:

 

http://www.schwalmstadt.de/images/stories/rathaus_service/downloads/Satzung/gefahrenabwehrvo.pdf