Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0248/3Ausgegeben am 11.10.2012
Eing. Dat. 11.10.2012
Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach
Änderungsantrag FDP vom 11.10.2012
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 2 wird wie folgt geändert:
2. den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner als 78 dB zuzulassen;
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