Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0248/3Ausgegeben am 11.10.2012

Eing. Dat. 11.10.2012

 

 

Vollständiger Verzicht auf Laubblasgeräte mit Verbrennungsmotor und eingeschränkter Einsatz elektrisch betriebener Laubblasgeräte in Offenbach

Änderungsantrag FDP vom 11.10.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Punkt 2 wird wie folgt geändert:

 

2.    den ersatzweisen Einsatz elektrisch betriebener Laubbläser mit einem Schalldruckpegel kleiner als 78 dB zuzulassen;

 

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