Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2012

 

TOP 16

Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gem. § 98 Abs. 2 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 343/12 (Dez. II, Klinikum Offenbach GmbH/Amt 20) vom 26.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0253
Ergänzungsantrag FDP vom 11.10.2012, 2011-16/DS-I(A)0253/1

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0253

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

 

2.    Die Mittel werden bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060 „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die entsprechende Umsetzung erfolgt in dem hierfür gleichzeitig eingebrachten gesonderten Nachtragshaushalt.

 

4.    Für den Fall der zwischenzeitlichen Genehmigung der Patronatserklärung handelt es sich hierbei um die erste Tranche daraus. Gleichzeitig wird festgehalten, dass bei künftigen Auszahlungen im Rahmen der Patronatserklärung keine gesonderten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden, sondern hierzu eine Informationsvorlage über die jeweilige Maßnahme, mit Hinweis auf die Gründe, die die Auszahlung notwendig gemacht haben, der Stadtverordnetenversammlung zugeht.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0253/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

5. Das Markterkundungsverfahren wird fortgesetzt.

 

6. Der Magistrat wird beauftragt, bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung darzustellen, wie die
    laufenden Verluste des Klinikums Offenbach bis zum Jahr 2015 durch den städtischen Haushalt
    finanziert/ausgeglichen werden sollen. Es ist ebenfalls darzustellen, ob die geplante Finanzierung
    mit den kommunalaufsichtsrechtlichen Vorgaben (Haushaltsgenehmigungen) vereinbar ist.

 

 

2011-16/DS-I(A)0253

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

 

2.     Die Mittel werden bei Sachkonto 11009000 / Untersachkonto 87780.93060 „Einstellung in die Kapitalrücklage der Klinikum OF GmbH“ zur Verfügung gestellt.

 

3.     Die entsprechende Umsetzung erfolgt in dem hierfür gleichzeitig eingebrachten gesonderten Nachtragshaushalt.

 

4.     Für den Fall der zwischenzeitlichen Genehmigung der Patronatserklärung handelt es sich hierbei um die erste Tranche daraus. Gleichzeitig wird festgehalten, dass bei künftigen Auszahlungen im Rahmen der Patronatserklärung keine gesonderten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden, sondern hierzu eine Informationsvorlage über die jeweilige Maßnahme, mit Hinweis auf die Gründe, die die Auszahlung notwendig gemacht haben, der Stadtverordnetenversammlung zugeht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.10.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung