Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Oktober 2012

 

 

TOP 8

Masterplan als Stadtentwicklungsstudie "Offenbach 2030"
Antrag FDP vom 31.07.2012, 2011-16/DS-I(A)0219
Änderungsantrag CDU und FDP vom 21.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0219/1
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 22.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0219/2
Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FW und FDP vom 10.10.2012,
2011-16/DS-I(A)0219/3

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0219/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Verfahren  für die Erstellung eines Masterplanes sowie die damit verbundenen Kosten in einem Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.    Der Masterplan soll verbindliche – strategische und räumlich konkretisierte – Ziele und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele definieren. Die bereits vorhandenen Ziele, Leitlinien, Planungen und Entwicklungskonzepte aus den verschiedenen Bereichen Stadtplanung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität, Energie, Bildung, Kultur, Sport, Soziales etc. (z.B. Bildungsinitiative, Einzelhandelskonzept, Förderung der Kreativwirtschaft und von Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“, Wohnungspolitische Leitlinien, Barrierefreiheit, Klimaschutz-, Luftreinhalte- und Lärmschutzkonzept, Stadtklimakarte) und Einzelmaßnahmen (z.B. Stadtteilarbeit: Soziale Stadt,  Modellregion Integration, Spielflächenbedarfsplan) sollen hierbei einbezogen werden. Aber auch negative Faktoren, wie der ausgedehnte Siedlungsbeschränkungsbereich, müssen in den Masterplan einfließen. Ebenso sind für den gegebenen Fall Hinweise auf weitergehenden Steuerungsbedarf aufzuzeigen. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere:

·         Analyse und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne der Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;

·         Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;

·         Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;

·         Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinderte) und seniorengerechte Gestaltung;

·         Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).

 

3.    Die Steuerung des Masterplanprozesses soll durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement erfolgen. An der Erstellung sollen alle weiteren städtischen Ämter und geeignete Institutionen, Initiativen (z.B. SOH, IHK, Einzelhandelsverband, Agenda 21 usw.) wie auch Querschnittsämter beteiligt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligung des Parlaments an der strategischen Steuerung sicherzustellen. Die aktuellen Zwischenstände werden den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig zur Beratung und Information  vorgelegt.

 

4.    Zu achten ist zudem auf die Information und Beteiligung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Vereine, Initiativen und Verbände.

 

5.    Laufende und beschlossene Projekte sowie bereits begonnene Planungen werden unabhängig vom Masterplan umgesetzt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0219/2

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bewohner/innen, der Vereine, den Institutionen und Verbänden, einen Masterplan für die Entwicklung des gesamten Stadtgebiets zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die Entwicklung des Kerngebiets der „Aktiven Innenstadt“ gelegt werden.

Zur Steuerung der Planerstellung wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure der (Innen-) Stadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, Mietervereinigungen, Bewohner/innen, Lokale Agenda 21, Bürgerinitiativen…) gebildet. Darüber hinaus sind regelmäßig Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen, die den Prozess maßgeblich von Anfang bis Ende begleiten. Die Informationen hierzu sind mehrsprachig und flächendeckend zu gestalten.

Der Masterplan soll mit einem verbindlichen Zielsystem arbeiten, welches konkrete Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Ziele definiert. Zudem ist als Oberziel ein Leitbild zu formulieren, das den Rahmen für die Entwicklung stellt. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“,sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.

Der Masterplan soll nach dem Prinzip einer strategischen nachhaltigen Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz / erneuerbare Energien, Berücksichtigung Stadtklima) folgen. Die inhaltliche Vorgehensweise folgt dem Prinzip des perspektivischen Inkrementalismus und arbeitet gesamtstrategisch-projektbezogen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  - Analysierung und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. 
    Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne 
    der gewachsenen Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. 
    Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;
  - Herstellung, Erhaltung und Sicherung öffentlicher Freiräume;
  - Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;
  - Besondere Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadtquartiere, gewerbliche Flächen, 
    Einzelhandel, Zwischennutzungen;
  - Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinder-
    te), altengerechte Gestaltung sowie günstiger und menschenwürdiger Wohnraum in
    allen Stadtteilen
  - Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie)
  - Konzepte zur Entwicklung weiterer Mehrgenerationenhäuser, kreativer Wohnraum und
    spezielle Angebote für Auszubildende und Studierende

 

2011-16/DS-I(A)0219/3

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Verfahren  für die Erstellung eines Masterplanes sowie die damit verbundenen Kosten in einem Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.     Der Masterplan soll verbindliche – strategische und räumlich konkretisierte – Ziele und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele definieren. Die bereits vorhandenen Ziele, Leitlinien, Planungen und Entwicklungskonzepte aus den verschiedenen Bereichen Stadtplanung, Wirtschaft, Umwelt, Mobilität, Energie, Bildung, Kultur, Sport, Soziales etc. (z.B. Bildungsinitiative, Einzelhandelskonzept, Förderung der Kreativwirtschaft und von Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien, Handlungskonzept „Aktive Innenstadt“, Wohnungspolitische Leitlinien, Barrierefreiheit, Klimaschutz-, Luftreinhalte- und Lärmschutzkonzept, Stadtklimakarte) und Einzelmaßnahmen (z.B. Stadtteilarbeit: Soziale Stadt,  Modellregion Integration, Spielflächenbedarfsplan) sollen hierbei einbezogen werden. Aber auch negative Faktoren, wie der ausgedehnte Siedlungsbeschränkungsbereich, müssen in den Masterplan einfließen. Ebenso sind für den gegebenen Fall Hinweise auf weitergehenden Steuerungsbedarf aufzuzeigen. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere:

·         Analyse und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B. Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne der Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw. Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;

·         Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;

·         Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;

·         Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinderte) und seniorengerechte Gestaltung;

·         Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).

 

3.     Die Steuerung des Masterplanprozesses soll durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement erfolgen. An der Erstellung sollen alle weiteren städtischen Ämter und geeignete Institutionen, Initiativen (z.B. SOH, IHK, Einzelhandelsverband, Agenda 21 usw.) wie auch Querschnittsämter beteiligt werden. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligung des Parlaments an der strategischen Steuerung sicherzustellen. Die aktuellen Zwischenstände werden den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig zur Beratung und Information  vorgelegt.

 

4.     Zu achten ist zudem auf die Information und Beteiligung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie aller weiteren relevanten Vereine, Initiativen und Verbände.

 

5.     Laufende und beschlossene Projekte sowie bereits begonnene Planungen werden unabhängig vom Masterplan umgesetzt.

 

 

2011-16/DS-I(A)0219/1

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0219/3 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0219/1:

 

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bürgerschaft sowie von Vereinen, Institutionen und Verbänden einen Masterplan für die Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zur Steuerung des Projekts wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion des Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure in der Innenstadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, …) gebildet. Darüber hinaus sind Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen.


Der Masterplan soll verbindliche Ziele enthalten und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“ sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.

Der Masterplan soll dem Prinzip einer nachhaltigen Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz / erneuerbare Energien, Berücksichtigung Stadtklima) folgen.

Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  - Analysierung und Beschreibung in sich geschlossener Gestaltungsbereiche (z.B.
    Gründerzeitlicher Charakter der meisten Straßenzüge in der Stadtmitte, Ortskerne
    der gewachsenen Stadtteile) und Ausrichtung der Planziele auf den Erhalt bzw.
    Verdeutlichung des entsprechenden Gestaltungscharakters;
  - Herstellung und Sicherung öffentlicher Räume;
  - Modernisierung der Infrastruktursysteme und der Energieeffizienz;
  - Besondere Aufmerksamkeit auf benachteiligte Stadtquartiere, gewerbliche Flächen,
    Einzelhandel;
  - Berücksichtigung sozialer Komponenten wie Barrierefreiheit (auch für Sehbehinder-
    te) und altengerechte Gestaltung;
  - Fördermöglichkeiten (etwa Europäischer Strukturfonds, Jessica, Jeremie).

 

2011-16/DS-I(A)0219

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0219/3 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0219:

 

Der Magistrat wird beauftragt unter Einbeziehung der Bürgerschaft sowie von Vereinen, Institutionen und Verbänden einen Masterplan für die Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zur Steuerung des Projekts wird eine Lenkungsgruppe aus Verwaltung und je einem Vertreter jeder Fraktion der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung sowie der wesentlichen Akteure in der Innenstadt (IHK, Einzelhandelsverbände, Treffpunkt Offenbach, …) gebildet.
Darüber hinaus sind Phasen der direkten Bürgerbeteiligung einzuplanen.

Der Masterplan soll verbindliche Ziele enthalten und die notwendigen Schritte zur Verwirklichung dieser Ziele. Die bisherigen Einzelplanungen (z.B. Stadthof, Marktplatz) sowie die Überlegungen im Zuge des Handlungskonzeptes „Aktive Innenstadt“ sollen hierbei einbezogen und die Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten des Haushalts auf einer Zeitachse dargestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.10.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung