Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0265/1Ausgegeben am 08.11.2012

Eing. Dat. 08.11.2012

 

 

 

 

Novellierung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Stadt Offenbach am Main“

 

Ergänzungsantrag Piraten und FDP vom 08.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die ursprüngliche Vorlage wird ergänzt:

 

3.    Die in dem neu hinzukommenden Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstücke, die seit mindestens 10 Jahren als Gärten genutzt wurden, werden mit diesem Beschluss in ihrer jetziger Nutzung legalisiert, solange diese aufrecht erhalten wird.

 

Begründung:

 

Die Nutzung der Gärten in den besagten Gebieten geht zum Teil schon Jahrzentelang zurück, noch vor der Schaffung der Rechtsgrundlage 1977 mit dem Erlass des Bundesnaturschutzgesetzes, bzw. vor 1980 (Erlass des Hessischen Naturschutzgesetzes).

 

Der Wunsch die Landschaft und die Natur zu nutzen kann nicht automatisch als der Wunsch gedeutet werden gegen die Grundstückseigentümer vorzugehen.
Die Nachweise über die Gartennutzung sind leicht anhand von z.B. Luftbildern zu erbringen.

 

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