Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0291Ausgegeben am 15.11.2012

Eing. Dat. 15.11.2012

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach §§ 11, 124 und 171c BauGB für den Bereich Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße (ehem. MAN-Roland-Werk 1)

hier:  Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 445/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11, 124 und 171c BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und den Grundstückseigentümern Ferrostaal GmbH, 13, 65366 Geisenheim sowie GETAS Verwaltungs- GmbH und Co. Objekt Offenbach KG, 80805 München, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Grundstückseigentümer Ferrostaal GmbH, 13, 65366 Geisenheim und GETAS Verwaltungs- GmbH und Co. Objekt Offenbach KG, 80805 München, beabsichtigen ihre Liegenschaft, das ehemalige MAN-Roland-Werk 1 in der Christian-Pleß-Straße zu veräußern.

 

Die Stadt Offenbach am Main verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 „Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße“ die Schaffung der planungsrecht-lichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung des seit einigen Jahren brach liegen-den Gewerbestandorts. Das Gelände befindet sich innerhalb des Stadtumbaugebie-tes „ehemaliges MAN-Roland-Werk“.

 

Der Bebauungsplanentwurf hat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger Öffentlicher Belange durchlaufen. Den Stadtverordneten liegt nun in gleicher Sitzung die Vorlage zur Abwägung der Anregungen und Beden-ken sowie zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vor.

 

Über den Bebauungsplan hinaus gibt es individuelle Regelungsbedarfe, die zur geordneten Entwicklung des Gebietes mit einem Städtebaulichen Vertrag zwischen den jetzigen Grundstückseigentümern und der Stadt geklärt und verbindlich verein-bart werden sollen. Die verschiedenen Regelungen sind im Vertrag einerseits ge-trennt nach Zielen und Maßnahmen, die direkt von den jetzigen Eigentümern umzu-setzen sind sowie andererseits Zielen und Maßnahmen, die die jetzigen Eingentü-mer an ihre späteren Käufer und somit Vorhabenträger weitergeben.

 

Im Einzelnen enthält der städtebauliche Vertrag auf Kosten der jeweiligen Eigentümer folgende Zielbindungen:

- Altlastensanierung

- Erarbeitung und Einhaltung von Energiekonzepten für Neubauten im

  Allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet,

- Erarbeitung und Einhaltung eines vereinbarten Werbekonzeptes für das einheitlich

  errichtete Einkaufszentrum,

- Abstimmung der Qualität der Umsetzung von Fahrradabstellplätzen,

- Erhaltung des sogenannten „Roland-Mosaiks“,

- Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung einer Kita im Mischgebiet.

 

Außerdem werden mit dem Vertrag folgende Maßnahmen vereinbart:

- Herstellung des Gehweges entlang der Vorhabengrundstücke und Herstellung von

  Querungshilfen zur Anbindung der neuen öffentlichen Grünfläche,

- Herstellung des öffentlich zugänglichen Forumsbereiches im Bereich der

  denkmalgeschützten Sheddachhallen im ausgewiesenen Sondergebiet,

- Herstellung der privaten Erschließungsstraße im ausgewiesenen Allgemeinen

  Wohngebiet im östlichen Teil des ehemaligen MAN-Geländes.

 

Durch die Lage im Stadtumbaugebiet besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Baukostenzuschuss aus Mitteln der Städtebauförderung für die Herstellung des teilöffentlichen Forums zu gewähren. Hierzu werden Bedingungen für die Qualität des Forums vereinbart.

 

Schließlich entstehen der Stadt zukünftig Kosten für die Erhaltung der zur denkmal-fachlichen Kompensation abgängiger ehemaliger Fertigungshallen zu errichtenden und zwischen dem Grundstückseigentümer und der Denkmalschutzbehörde verein-barte Pergolakonstruktion auf der späteren öffentlichen Grünfläche entlang der Gustav-Adolf-Straße. In diesem Vertrag wird daher ein monetärer Ausgleich für die Bauunterhaltung auf 30 Jahre vereinbart.

 

Diese Vorlage steht zunächst unter dem Vorbehalt des Vorstandsbeschlusses der Grundstückseigentümer über den städtebaulichen Vertrag.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordneten liegt der Städtebauliche Vertrag mit allen Anlagen  zur Einsicht aus.

Anlage:

Städtebaulicher Vertrag mit Anlage1

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro