Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0292Ausgegeben am 15.11.2012
Eing. Dat. 15.11.2012
Bebauungsplan Nr. 627
- „Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße“ -
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 446/12 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 14.11.2012
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
1.1 Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde, die Textliche Festsetzung
II.2.1.2 zu ergänzen, wird gefolgt. In der Textlichen Festsetzung II.5.1.1 wird
aufgenommen, dass Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht
nicht zulässig sind. Eine zusätzliche Detaillierung soll mit einem städtebaulichen
Vertrag erreicht werden (siehe Seite 2 der Anlage 4).
1.2 Die Hinweise bzw. Stellungnahmen des Amtes für Umwelt, Energie und
Mobilität zu den Themen Immissionen, Altlasten/Bodenschutz, Gewässer-
schutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe (siehe Seite 4 der Anlage 4), der
DB Services Immobilien GmbH i.A. von DB Netz AG (siehe Seite 6 der Anlage
4), des Hochtaunuskreises – Der Kreisausschuss (siehe Seite 6 der Anlage 4),
der Kreishandwerkschaft Stadt und Kreis Offenbach am Main (Seite 9 der An-
lage 4), des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Abt. Bau- und
Kunstdenkmalpflege, (siehe Seite 9 bis 10 der Anlage 4) und des
Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (siehe Seite 15 der Anlage 4) werden
zur Kenntnis genommen.
1.3 Dem Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität zu Untere Natur-
schutzbehörde/Artenschutz wird gefolgt siehe (Seite 3 bis 4 der Anlage 4).
1.4 Die Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH sind gemäß ihrer Stel-
lungnahme nicht berührt (siehe Seite 6 und 7 der Anlage 4).
1.5 Die Stellungnahmen des ESO Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (siehe
Seite 7 der Anlage 4), der OFB Projektentwicklung (siehe Seite 28 bis 29 der
Anlage 4) und der MAN Grundstücksgesellschaft (siehe Seite 29 der Anlage 4)
führen zu keinen Änderungen im Bebauungsplan.
1.6 Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik AG wird zur Kenntnis genommen
und die Begründung zum Bebauungsplan in Kap. 9 mit der Notwendigkeit einer
Koordinierung der verschiedenen Versorgungsträger bei den Baumaßnahmen
ergänzt (siehe Seite 7 der Anlage 4).
1.7 Die Hinweise der Fraport AG und der IHK Offenbach am Main werden teilweise
berücksichtigt (siehe Seite 7 bis 9 der Anlage 4).
1.8 Die Anregungen des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Planbereichslage
innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes und der Tagschutzzone 2, zu
den Bereichen Grundwasser/Wasserversorgung, Bodenschutz Ost, Kommuna-
les Abwasser und Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen und teil-
weise berücksichtigt (siehe Seite 10 bis 15 der Anlage 4).
1.9 Der Hinweis des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen beim Regie-
rungspräsidium Darmstadt, dass sich das Plangebiet in einem Bombenabwurf-
gebiet sowie im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet und die des-
halb notwendige systematische Überprüfung, wird in den Bebauungsplan, Text-
liche Festsetzungen, aufgenommen (siehe Seite 16 bis 17 der Anlage 4).
1.10Der Stellungnahme des Rechtsanwaltes Norbert Bill, der die Herren Reinhold
und Harald Harf vertritt, wird teilweise gefolgt. (siehe Seite 19 bis 29 der Anlage 4).
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 627 „Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße“ (Anlage
1 in der Fassung vom 15.10.2012) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbin-
dung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in
der Fassung vom 15.10.2012 beigefügt.
Begründung:
Zu 1:
Während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 21.05.2012 bis 20.06.2012 und des parallel dazu durchgeführten Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB wurden die in der Anlage 5 enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Begründungen zum Umgang mit den Stellungnahmen sind in der Anlage 4 im Einzelnen dargelegt
Zu 2:
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan sind notwendige Regelungen zu treffen, die zur geordneten Entwicklung des Gebietes mittels eines städtebaulichen Vertrags zwischen den jetzigen Grundstückseigentümern und der Stadt verbindlich vereinbart werden müssen. Der Stadtverordnetenversammlung wurde in gleicher Sitzung die Vorlage für die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag vorgelegt.
Dieser Bebauungsplan ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung einzuordnen.
Auf Grund der Vorprüfung des Einzelfalls und der Vorprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (siehe Anlage 3) wird die Einschätzung getroffen, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die durch den Bebauungsplan zulässige Grundfläche gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO liegt mit ca. 18.374 m² unterhalb des Grenzwertes von 20.000 m² (§ 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB), so dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gegeben sind.
Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wurde mit Schreiben vom 02.10.2009 über die Planungen informiert; die zu berücksichtigenden Themenbereiche wurden abgestimmt.
Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.05.2012 bis einschließlich 20.06.2012 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 11.05.2012 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Planentwurf, die dazugehörige Begründung, die Allgemeine Vorprüfung gemäß UVPG für das Einzelhandelsvorhaben sowie die Vorprüfung des Einzelfalls für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens und weitere umweltbezogene Informationen zu den Themen Stadtklima, Schall, Verkehr und Einzelhandel.
Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.
Die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind unter Punkt 1 und in der Anlage 4 dieser Vorlage dargestellt und haben zu redaktionellen Änderungen sowie zu Änderungen, die die Planung nicht wesentlich berühren, geführt. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 15.10.2012 kann nunmehr nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte als Satzung beschlossen werden.
Zu 3:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Anlagen: |
1) Bebauungsplan |
2) Begründung zum Bebauungsplan |
3) Allgemeine Vorprüfung |
4) Auswertung der Stellungnahmen |
5) Kopie der Stellungnahmen |
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Verteiler Anlage 1 - 4 13 x HFB 2 x Minderheitenvertreter (HFB) 2 x Vertreter (ALB) 13 x UPB 2 x Minderheitenvertreter (UPB) 2 x Vertreter (ALB) 8 x Fraktionen 4 x Stv.-Büro
Hinweis: |
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