Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0297Ausgegeben am 15.11.2012

Eing. Dat. 15.11.2012

 

 

 

 

 

GEMA Tarifreform

Antrag Piraten vom 15.11.2012

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

wie die voraussichtlichen Preissteigerungen sich für verschiedene Veranstaltungen der Stadt Offenbach, der städtischen Gesellschaften und Einrichtungen (wie z.B. Kulturfest der Nationen, Mainuferfest, Sommerfeste an Schulen) absolut und prozentual auswirken.

 

Weiter wird der Magistrat beauftragt,

 

sich für das Tätigwerden der kommunalen Spitzenverbände dahingehend einzusetzen,

 

·         dass die GEMA- Tarifreform nicht zum 1. April 2013 eingeführt wird,

 

·         dass für Musikveranstaltungen im nichtkommerziellen Bereich die sogenannte
GEMA-Vermutung keine Anwendung findet und Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden können, die die überwiegend ehrenamtlich tätigen Vereine vor erheblichen Zusatzkosten durch die geplante GEMA-Erhöhung schützen,

 

·         dass anstehende Verfahren vor dem Schiedsgericht beim Deutschen Patent- und Markenamt und nachstehenden Gerichten aufschiebende Wirkung entfalten und somit bis zum abschließenden Urteil keine zusätzlichen Gebühren treuhänderisch abgeführt werden müssen,

 

·         dass das „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ (UrhWahrnG) analog zu § 13a dahingehend geändert wird, dass mit den Verbänden der betroffenen Veranstalter und Vereine vor Aufstellung neuer Tarife über die angemessene Vergütungshöhe verhandelt werden muss.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, will ab dem 1. Januar 2013 eine komplett neue Tarifstruktur für alle  Musikveranstalter in Deutschland einführen. Statt der bisher geltenden elf Tarife sollen jetzt  nur noch zwei Tarife für Live- und Tonträgermusik greifen. An die GEMA müssen von jedem Lizenzvergütungen entrichtet werden, der öffentlich Musik abspielt oder aufführt.

 

Durch die zum April 2013 bevorstehende Tarifreform der GEMA sind nicht nur zahlreiche Clubs von existenzbedrohenden Preissteigerungen betroffen, sondern z.B. auch Vereinsfeste von Sport- oder Karnevalsvereinen, Varietés, Straßen- und Stadtteilfeste. Zwar haben Dachorganisationen teilweise bereits Gesamtverträge mit der GEMA abgeschlossen, jedoch wird der Widerstand in der Basis angesichts der Preissteigerungen zunehmend größer. Die Stadt Offenbach sollte sich diesem Druck anschließen.

 

Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der u.a. die Clubs, Discotheken und Musikkneipen im Rechtsstreit mit der GEMA vertritt, hat einige Berechnungsbeispiele vorgelegt, die die tatsächlichen Auswirkungen der Tarifreform verdeutlichen. So sind für eine Livemusikveranstaltung in einer 250 Quadratmeter großen Gaststätte, die keinen Eintritt kostet, künftig 105,93 Euro statt der bisher geltenden 54,25 Euro abzuführen. Eine Steigerung von 95 Prozent! Eine 410 Quadratmeter große Diskothek, die Musik über den Laptop anbietet, 8 Euro Eintritt nimmt und an zwei Tagen in der Woche geöffnet hat, muss künftig im Jahr 95.000 Euro statt 14.000 Euro an die GEMA überweisen – eine Steigerung von 560 Prozent. Bei Musikkneipen können künftig ebenfalls rund 60.000 Euro an Gebühren im Jahr fällig werden.

 

Die GEMA-Vermutung zwingt die Veranstalter in eine umgekehrte Beweislast für das aufgeführte Repertoire. Sie müssen die Nichtmitgliedschaft des Songtexters und der Komponisten von genutzten musikalischen Darbietungen mit Klarnamen zu jedem einzelnen Titel nachweisen. Pseudonyme akzeptiert die GEMA nicht, da sich dahinter ja ein GEMA Urheber verstecken könnte. Der bürokratische Aufwand dieser Nachweispflichten ist gerade für nichtkommerzielle Veranstalter nicht zu bewältigen und führt dazu, dass Beträge ungerechtfertigt von der GEMA berechnet werden. Dies trifft besonders auf Bereiche zu, wo GEMA-freies Repertoire aufgeführt wird, wie z.B. Weihnachtsmärkte oder Musikveranstaltungen mit klassischer Musik oder Eigenkompositionen.

 

Mit dem Tätigwerden der kommunalen Spitzenverbände soll bei der GEMA-Tarifneuordnung u.a. auch die vom Land Hessen geforderte Beibehaltung der Möglichkeit einer Ganzjahres- Rahmenvereinbarung zur Pauschalierung der Urheberrechtsgebühren aus der Betroffenheit der Kommunen unterstützt werden. Außerdem soll weiterhin möglich bleiben, dass ehrenamtlich Tätige sowie Vereine durch Rabattsysteme oder Freistellungsregelungen entlastet werden, damit gemeinnützige Arbeit weiterhin möglich ist.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.