Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.04.2025
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012
TOP 10
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 501 mit der Bezeichnung „Rathenau-/ Luisen-/ Geleits- und Ludwigstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 428/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0273
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, zwischen Rathenau-, Luisen-, Geleits- und Ludwigstraße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 501 aufzuheben.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt wie folgt:
- Im Norden: von der Geleitsstraße
- Im Osten: von der Luisen- und Rathenaustraße
- Im Süden: von der Rathenau- und Bismarckstraße
- im Westen: von der Ludwigstraße
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.