Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

 

TOP 10

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 501 mit der Bezeichnung „Rathenau-/ Luisen-/ Geleits- und Ludwigstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 428/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0273

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, zwischen Rathenau-, Luisen-, Geleits- und Ludwigstraße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 501 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt wie folgt:

- Im Norden: von der Geleitsstraße

- Im Osten: von der Luisen- und Rathenaustraße

- Im Süden: von der Rathenau- und Bismarckstraße

- im Westen: von der Ludwigstraße

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

 

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung