Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 11

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 502 B mit der Bezeichnung „Offenbach-Süd – nördlicher Buchhügel“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 429/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0274

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 19 und 22, westlich der Oberen Grenzstraße, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 502 B aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt:

-       im Westen: durch die bis zur südlichen Flurstücksgrenze der Buchhügelallee verlängerte Parallele 50 m östlich der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 350/4 sowie das Flurstück Nr. 393/5 in Flur 22 (Grundschule Buchhügel),

-       im Norden: durch die Goerdelerstraße,

-       im Osten: durch die Obere Grenzstraße,

-       im Süden: durch die gedachte Verlängerung der südlichen Flurstücksgrenze der Hölderlinstraße nach Westen durch das Flurstück Flur 19, Nr. 55/1, bis zur Buchhügelallee und die südliche Grenze der Buchhügelallee.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung