Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 12

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 510 mit der Bezeichnung „Westend“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 430/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0275

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, 3 und 6, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 510 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist umgrenzt wie folgt:

-       im Norden: von der nördlichen Begrenzung der Löwenstraße,

-       im Osten: von der östlichen Begrenzung der Ludwigstraße,

-       im Süden und Westen: von der Bismarckstraße und dem Dreieichring, im weiteren Verlauf bis zur Frankfurter Straße von den rückwärtigen Grenzen der bebauten Grundstücke am Dreieichring, der Frankfurter Straße und dem August-Bebel-Ring.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.