Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 15

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 538 mit der Bezeichnung „Erholungsgebiet Mainbogen – Parkplatz an der Bürgeler Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 433/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0278

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Rumpenheim, Flur 6, an der Bürgeler Straße, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 538 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird begrenzt wie folgt:

- im Osten: durch die Straße „In den Obstgärten“,

- im Süden: durch die Bürgeler Straße,

- im Westen: durch die Straße „In der Staube“,

- im Norden: durch die Südgrenze des Weges Flurstück Nr. 165/5 und dessen

  geradlinige Verlängerung nach Osten bis zur Straße „In den Obstgärten“.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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