Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2012

 

TOP 20

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 576 mit der Bezeichnung „Französisches Gässchen/ Frankfurter Straße (Erweiterung der II. Ebene)“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 438/12 (Dez. I, Amt 60) vom 14.11.2012,
2011-16/DS-I(A)0283

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 2, zwischen Frankfurter Straße und Französischem Gässchen ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 576 aufzuheben.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird begrenzt wie folgt:

-       im Süden: durch die Nordseite der Frankfurter Straße,

-       im Westen: durch die Westseite der Herrnstraße,

-       im Norden: durch die Nordseite des Französischen Gässchens,

-       im Osten: durch die Ostseite der Schlossstraße, die Nordseite der Ziegelstraße, die östliche Grenze des Flurstückes Nr. 887/10, die Nordseite der Berliner Straße sowie die östliche und südliche Grenze des Flurstückes Nr. 887/17.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2012

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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